Home » Verein » Beitragsordnung Beitragsordnung
- Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen (§ 5 der Satzung) und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
- Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest.
- Die festgesetzten Beträge treten nach Beschluss der Mitgliederversammlung am 01.01.2017 in Kraft.
- Monatsbeiträge und Gebühren:
1. Jugendliche unter 18 Jahren: 20 €
2. Erwachsene über 18 Jahren: 20 €
3. Ehrenmitglieder, Vorstandsmitglieder: beitragsfrei
4. Familienbeitrag: (in einem Haushalt lebende Familienmitglieder): 1. Mitglied 20 €, 2. Mitglied 18 €, Gesamtbeitrag ab dem 3. Mitglied 45€
5. Fördernde Mitglieder: 20 €
6. Passive, ruhende Mitgliedschaft: 7 €
a. Alle ermäßigten Beitragsformen müssen beantragt und der Anspruch mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.
b. Die Aufnahmegebühr in den Verein beträgt 20,00 €. Startgelder für Wettkämpfe, Seminare und Lehrgänge werden gesondert erhoben.
- Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.
- Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren zum 15. jeden Quartalanfangs. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.
- Zur Deckung der Mehrkosten und bei Beitragsversäumnissen sind zusätzlich mindestens EUR 8,11 zu zahlen. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von EUR 2,50 pro Mahnung erhoben.
- Bei Vereinseintritt bis zum 15. des lfd. Monats ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab 15. des lfd. Monats der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
- Der Vereinsaustritt ist nur entspr. §4 der Satzung möglich. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Quartalsende. Die formlose Kündigung ist schriftlich an den Vorstand an folgende Geschäftsadresse zu richten:
1. FBC ´90 e.V.
c/o Herr Judis
Rudi-Arndt-Straße 18
10407 Berlin
- Nach Beendigung der Mitgliedschaft bleibt die Zahlungspflicht der bis zu diesem Zeitpunkt fällig gewordenen Beträge bestehen.
- Abteilungen können zur Deckung evtl. Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung und nach Bestätigung durch den Gesamtvorstand gesonderte Abteilungsbeiträge erheben. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekannt zugeben.
- Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) gelten gesonderte Gebühren, die im Einzelnen festgelegt werden.
- Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.