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Beitragsordnung

  1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen (§ 5 der Satzung) und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
  2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest.
  3. Die festgesetzten Beträge treten nach Beschluss der Mitgliederversammlung am 01.01.2017 in Kraft. 
  4. Monatsbeiträge und Gebühren:
    1. Jugendliche unter 18 Jahren: 20 €
    2. Erwachsene über 18 Jahren: 20 €
    3. Ehrenmitglieder, Vorstandsmitglieder: beitragsfrei
    4. Familienbeitrag: (in einem Haushalt lebende Familienmitglieder): 1. Mitglied 20 €, 2. Mitglied 18 €, Gesamtbeitrag ab dem 3. Mitglied 45€
    5. Fördernde Mitglieder: 20 €
    6. Passive, ruhende Mitgliedschaft: 7 €

    a. Alle ermäßigten Beitragsformen müssen beantragt und der Anspruch mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.
    b. Die Aufnahmegebühr in den Verein beträgt 20,00 €. Startgelder für Wettkämpfe, Seminare und Lehrgänge werden gesondert erhoben.
  5. Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.
  6. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren zum 15. jeden Quartalanfangs. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.
  7. Zur Deckung der Mehrkosten und bei Beitragsversäumnissen sind zusätzlich mindestens EUR 8,11 zu zahlen. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von EUR 2,50 pro Mahnung erhoben.
  8. Bei Vereinseintritt bis zum 15. des lfd. Monats ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab 15. des lfd. Monats der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
  9. Der Vereinsaustritt ist nur entspr. §4 der Satzung möglich. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Quartalsende. Die formlose Kündigung ist schriftlich an den Vorstand an folgende Geschäftsadresse zu richten:

    1. FBC ´90 e.V.
    c/o Herr Judis
    Rudi-Arndt-Straße 18
    10407 Berlin
  10. Nach Beendigung der Mitgliedschaft bleibt die Zahlungspflicht der bis zu diesem Zeitpunkt fällig gewordenen Beträge bestehen.
  11. Abteilungen können zur Deckung evtl. Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung und nach Bestätigung durch den Gesamtvorstand gesonderte Abteilungsbeiträge erheben. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekannt zugeben.
  12. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) gelten gesonderte Gebühren, die im Einzelnen festgelegt werden.
  13. Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.